Der Ehemaligenverein besteht aus ca. 80 ehemaligen Schüler/innen und Mitarbeiter/innen des Schulheims Schloss Erlach und wurde im Juli 2020 gegründet.
Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 30.- (Zusätzliche Spenden sind herzlich willkommen). Von unserem Vereinsvermögen zahlen wir jährlich Fr. 1500.- in den Freizeitfonds für die Kinder des Schulheims Schloss ein.
Ehemaligenverein
Schulheim Schloss Erlach
PC 30-431243-9
1998 im Rahmen der Planung der 125 jährigen Jubiläumsfeier des Schloss Erlach als Kinderheim kam die Idee auch einmal ein erstmaliges Ehemaligentreffen zu organisieren. Wir bildeten eine kleine Arbeitsgruppe um diesen Anlass zu organisieren. Nun begann die grosse Suche nach Adressen. Das Ganze erwies sich aber als recht schwieriges Unternehmen. Mit Hilfe des Sekretariats, Spichigers und Michel Cron und vielen anderen brachten wir im Laufe der Zeit ca. 300 Adressen zusammen. Auch verschiedene Inserate hatten zu diesem Resultat beigetragen.
Wir verschickten allen Anmeldeformulare für das Ehemaligentreffen vom 15.+16. Juni 1999. Es meldeten sich rund 160 Personen auf die 2 Tage verteilt an. Gespannt erwarteten wir die Ehemaligen im oberen Hof um zum Teil nach langer Zeit alte Gesichter wieder zu sehen. Ganz unerwartet tauchte unser heutiger Presi Peter Treier mit dem Rennvelo auf, denn seine Adresse haben wir nicht herausgefunden. Er wollte Bekannte in der Gegend besuchen und machte dabei kurz einen Abstecher ins Schloss. Er staunte nicht schlecht als er bemerkte, dass er in ein Ehemaligentreffen geplatzt war. Vorallem hatte er ein paar Jahre vorher bei einem Besuch im Schloss sich nach Adressen seiner ehemaligen Klassenkameraden erkundigt; wir konnten ihm aber leider auch nicht weiterhelfen. Zu lang war’s her. Auf alle Fälle ist er den ganzen Tag geblieben.
So wie bei der Besichtigung der Ausstellung „Wie es früher war“ und des jetzigen Heimes kamen viele Erinnerungen. Es folgte dann ein gemütlicher Teil am Seemätteli mit Speis und Trank. Klaus Graber und ich nutzten die Gelegenheit um herauszufinden, ob Interesse vorhanden wäre einen Ehemaligenverein zu gründen. Da viele positive Echos kamen, nahmen wir es in die Hand eine Gründungsversammlung zu organisieren, die dann auch am 1.Juli 2000 stattfand.
- Alle 2 Jahre findet im August ein Treffen mit freiwilligen Aktivitäten und mit vom Verein offerierten Essen am Seemätteli statt.
- In den Zwischenjahren findet ein sogenannt Freies Seemätteli-Treffen statt, an dem jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer sein Essen&Trinken persönlich mitnimmt.
- Alle 2 Jahre findet im Frühling die Hauptversammlung im Schloss statt.
1. Juli 2000
Gründung des Ehemaligenvereins mit anschliessendem Beisammensein im Seemätteli
16.Juni 2001
Treff der Vereinsmitglieder. Essen im Speisesaal. Unentwegte marschieren vorher auf die St. Petersinsel.
Stamm 1. Juni
15. März 2002
Hauptversammlung im Schloss mit anschliessendem Fondueessen
Stamm 31. August und 30. November
22. Juni 2003
Grillen auf dem Seemätteli, Spaziergang durch die Reben, Apero im Carnozett Hasenlauf bei Stämpflis
Stamm 1. März und 25. Oktober
12. März 2004
Hauptversammlung im Schloss mit anschliessendem Fondueessen
Stamm 8. April und 25. September
4. September 2005 Grillen auf dem Seemätteli, Apéro in Weinkeller Schlossberg
Stamm 21. Mai und 29. Oktober
10. März 2006
Hauptversammlung im Schloss, anschiessend Treberwurstessen im Gemeindekeller
Stamm 17. Juni und 14. Oktober
24. Juni 2007
Grillieren am Seemätteli, Wanderung auf die Insel, Schifffahrt nach Neuenstadt
22. Februar 2008
Hauptversammlung im Schloss, anschliessend Fondueessen
14. Juni 2009
Grillen auf dem Seemätteli, Spaziergang durch die Reben, Apéro im Hasenlauf bei Stämpfli Andreas
13. März 2010
Hauptversammlung im Schloss, anschliessend gemütliches Beisammensein bei Fonduessen und herrlichem Fruchtsalat
15. August 2010
Jubliäumsfest im Rittersaal, vorher Besuch im Weinkeller Fredi Marol in Tschugg, dann lustige Unterhaltung mit Zauberer und Örgeler
17. Juni 2012
Seemättelifest, für Wanderer Apero auf der Insel bei der Schiffländte
9. März 2013
Hauptversammlung mit anschliessendem Fondue im Speisesaal
7. September 2014
Seemättelifest mit Wanderung und Apero im Hasenlauf
7. März 2015
Hauptversammlung im Schloss mit anschliessendem Fondueessen
19.Juni 2016
Seemättelifest im Rittersaal, vorgängig Wanderung durch die Reben und Apero im Gemeindekeller bei P. Stettler
11. März 2017
Hauptversammlung im Schloss mit anschliessendem Fondueessen
19. August 2018
Seemättelifest bei schönstem Wetter am See, Apero auch da
30. März 2019
Hauptversammlung im Schloss mit anschliessendem Fondueessen
23. Juni 2019
Seemättelifest freies Treffen
29. August 2020
Jubiläumsfest, 20 Jahre Ehemaligenverein
13. Juni 2021
Hauptversammlung am See mit anschliessendem Bräteln
Freies Treffen am See
24. August 2022
Seemättelifest mit Apero im Schlossgarten
25. März 2023
Hauptversammlung im Schloss mit anschliessendem Essen (Kalte Platte)
13. August 2023
Freies Seemättelitreffen
Art. 1
Ehemalige Schülerinnen und Schüler. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Freunde — nachfolgend ist die weibliche Form immer eingeschlossen — des Schulheims Schloss Erlach bilden unter dem Namen Ehemaligenverein Schulheim Schloss Erlach einen Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
Art. 2
Der Ehemaligenverein Schulheim Schloss Erlach bezweckt:
- Die Pflege der Kameradschaft der in Art. 1 genannten Personen.
- Die finanzielle Unterstützung von speziellen Anlässen und Aktivitäten des Schulheims Schloss Erlach
Art. 3
Mitglied ist, wer den von der Hauptversammlung festgelegten Jahresbeitrag bezahlt. Wer aus dem Verein auszutreten wünscht, kann dies dem Vorstand schriftlich mitteilen. Wer während 3 Jahren den Beitrag nicht mehr entrichtet, wird von der Mitgliederliste gestrichen. Die Solidarhaftung der Vereinsmitglieder gem. Art. 71 Abs. 2 ZGB wird auf Fr. 30.- beschränkt.
Art. 4
Die Organe des Vereins sind
- die Hauptversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren
Art. 5
Die ordentliche Hauptversammlung wird alle zwei Jahre und eine allfällige ausserordentliche-Hauptversammlung nach Bedarf durch den Vorstand oder von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder, schriftlich mit Bekanntgabe der Traktanden einberufen. Sie erledigt folgende Geschäfte:
- Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren
- Abnahme der Jahresberichte
- Genehmigung der Jahresrechnungen. Budgets und der Revisionsberichte
- Regelung der Finanzkompetenz des Vorstandes
- Festlegung des Jahresbeitrages
- weitere Traktanden von Bedeutung
Art. 6
Dem Vorstand gehören an
- Präsident
- Sekretär
- Kassier
- Zwei bis vier Beisitzer
Das Schulheim Schloss Erlach ist in der Regel im Vorstand vertreten. Die Verteilung der Ämter ist Sache des Vorstandes.
Art. 7
Die von der Hauptversammlung gewählten Personen sind bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
Art. 8
Der Vorstand erledigt alle Geschäfte, die nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind. Er ist für ein aktives Vereinsleben besorgt.
Art. 9
Die finanziellen Mittel des Vereins sind
- die Jahresbeiträge
- freiwillige Zuwendungen
- die Erträge des Vermögens
Art. 10
Es erfordert eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer Hauptversammlung für:
- eine Änderung der Statuen, die in der Einladung traktandiert sein muss.
- Die Auflösung des Vereins.
Bei einer brieflichen Umfrage bedarf es der Zweidrittelmehrheit der schriftlich eingegangen Meinungsäusserungen.
Art. 11
Im Falle der Auflösung des Vereins geht sein Vermögen an das Schulheim Schloss Erlach über. Das Schulheim hat es in den Freizeitfonds aufzunehmen. Verfügungsberechtigt ist die Heimleitung.
Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung vom 1. Juli 2020 genehmigt. Sie treten am Tag der Genehmigung in Kraft.