Leben auf den Wohngruppen
In Altstadthäusern leben die Kinder und Jugendlichen in altersgemischten Wohngruppen. Jedes Haus ist individuell gestaltet. Fröhliche Farben und eine kindergerechte Einrichtung schaffen eine behagliche Atmosphäre.
Betreut werden die Kinder von ausgebildeten Sozialpädagoginnen und - pädagogen, die den Alltag und die Freizeit organisieren und die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen. Um ihnen Halt zu geben, wird Wert auf einen regelmässigen Tagesablauf mit verbindlichen Abmachungen und Ritualen gelegt.
Die Eltern werden in den Alltag der Kinder und Jugendlichen eingebunden. Gemeinsam werden Fortschritte und Ziele im Rahmen einer lösungsorientierten Pädagogik diskutiert. Ziel ist, dass die Kinder in ihre Familien zurückkehren.
Freizeit in idyllischer Umgebung
Die Umgebung bietet den Kindern und Jugendlichen ein reiches Freizeitangebot. Das Seemätteli ist ideal für Ballspiele. Im See können die Kinder plantschen, schwimmen und paddeln. Verschiedene Feste im Rahmen der Jahreszeiten ergänzen das Freizeitangebot und fördern den Zusammenhalt zwischen den Kindern, Mitarbeitenden und Eltern.
Aufnahmebedingungen:
- Vorliegen einer Idikation für eine Platzierung (z.B. Fachgutachten, Gerichtsurteil, Kindesschutzmassnahme)
- Eintrittsalter im Bereich Zyklus 1 (Basisstufe) bis Zyklus 3 (Sekundarstufe 1)
- Vorliegen einer gesicherten Rechtsgrundlage: Aufnahmevertrag und Kostengutsprache des Kantonalen Jugendamtes
- subsidiäre Kostengutsprache durch die Zuweisende Stelle
Ausschlusskriterien:
Schülerinnen und Schüler können nicht aufgenommen werden bei:
- Konsum oder Handel von Rauschmitteln wie Cannabis u.a. während des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
- Konsum oder Handel von Alkohol während des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
- Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt
- Strafbare Handlungen während der Zeit des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
Die Tagesgruppe wird von Schülerinnen und Schülern besucht, die von extern kommend unser Besonderes Volksschulangebot nutzen und in den unterrichtsfreien Zeiten tagsüber ein Betreuungsangebot benötigen. Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die eine erhöhte und fachlich fundierte Betreuung benötigen. Der Betreuungsschlüssel für die sozialpädagogisch ausgebildeten Mitarbeitenden ist aus diesem Grund höher als in üblichen Tagesschulangeboten der Regelschule. Die Kinder erlernen in dieser Umgebung basale Fähigkeiten wie alleine und in Gruppen spielen, eigene Bedürfnisse erkennen und angemessen einbringen, andere Kinder respektieren, Tagesrituale pflegen oder Pflichtbewusstsein üben, um nur einige zu nennen.
Aufnahmebedingungen:
- Vorliegen einer Indikation für den Bedarf an ausserschulischer sozialpädagogischer Betreuung und Förderung
- Eintrittsalter im Bereich Zyklus 1 (Basisstufe) bis Zyklus 3 (Sekundarstufe 1)
- Vorliegen einer gesicherten Rechtsgrundlage: Aufnahmevertrag und Kostengutsprache des Kantonalen Jugendamtes (SPT) oder BKD Verfügung
- subsidiäre Kostengutsprache durch die Zuweisende Stelle
Ausschlusskriterien:
Schülerinnen und Schüler können nicht aufgenommen werden bei:
- Konsum oder Handel von Rauschmitteln wie Cannabis u.a. während des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
- Konsum oder Handel von Alkohol während des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
- Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt
- Strafbare Handlungen während der Zeit des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
Im kantonalen Schulheim Schloss Erlach werden vorwiegend normalbegabte Kinder und Jugendliche beschult, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und oft herausfordernde Verhaltensweisen zeigen sowie schulische Schwierigkeiten im Sinne von Lernbehinderungen oder Teilleistungsstörungen aufweisen.
Die interne Sonderschule orientiert sich am Lehrplan des Kantons Bern und ist der Fachstelle Sonderschulaufsicht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons unterstellt.
Dank kleiner Klassen und individueller Lernförderung haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Versäumtes aufzuholen und Neues hinzuzulernen. Für viele Kinder ist es das erste Mal in ihrer Schullaufbahn, dass sie im Unterricht Positives erfahren. Unter Einbezug des Dienstleistungs- und Wohngruppenbereichs können besondere Projekte wirklichkeitsnah und erlebnisreich durchgeführt werden. Infolge individueller Lernförderung kann bei uns ein zehntes oder sogar elftes Schuljahr im Rahmen des Volksschullehrplans absolviert werden. Das Ziel dieser Zusatzjahre ist immer der erfolgreiche Übertritt in die erstberufliche Ausbildung.
Aufnahmebedingungen:
- Zuweisung aufgrund des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV)
- Eintrittsalter im Bereich Zyklus 1 (Basisstufe) bis Zyklus 3 (Sekundarstufe 1)
- Vorliegen einer gesicherten Rechtsgrundlage: Zuweisung des Schulinspektorates anhand einer Verfügung
- subsidiäre Kostengutsprache durch die Zuweisende Stelle
Agogik: Sinnvolle Arbeit in heiminternen Betrieben
Auf dem ökologisch geführten Bauernhof, in der Gärtnerei, der Hauswirtschaft, der Küche, der Werkstatt und auf dem Seemätteli wird das handwerkliche Geschick der Kinder gefördert. Sie werden ihren Fähigkeiten entsprechend von qualifizierten Fachpersonen in den verschiedenen Bereichen angeleitet. So erleben sie den Kreislauf der Natur und üben sich im Umgang mit den Tieren. Sie lernen beim praktischen Arbeiten strukturiert vorzugehen und erhalten eine Grundlage für ihr späteres Erwerbsleben.
Nach der obligatorischen Schulzeit können Jugendliche in einzelnen Berufen unseres Dienstleistungsbereichs eine Lehre absolvieren. Wir bieten Ausbildungen mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) und mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) an.
Sonderpädagogik
Zusätzlich zu den heilpädagogisch aus- (oder weiter-) gebildeten Lehrpersonen können verschiedene Therapieangebote zur optimalen Förderung der Schülerinnen und Schüler beigezogen werden. Das Schulheim bietet interne Logopädie, Mal- und Musiktherapien sowie Qigong an. Bei Bedarf können auch externe Therapien besucht werden, so Psychomotorik, Ergotherapie oder auch Psychotherapien.
Das Angebot richtet sich an Regelschülerinnen und -schüler der Unterrichtszyklen 2 und 3, welche in der Region Biel/Seeland die Volksschule besuchen.
Das Angebot ist modular aufgebaut, damit der jeweiligen Situation angepasst eine möglichst individuelle Unterstützung geboten werden kann. Jede Schülerin oder jeder Schüler hat während der Dauer der Unterstützung eine Bezugsperson zur Seite, die auch verantwortlich für die interne und externe Koordination ist (Bezugspersonensystem).
Ausschlusskriterien:
Schülerinnen und Schüler können nicht ins Programm aufgenommen werden oder werden aus dem Programm vorzeitig entlassen bei:
- Konsum oder Handel von Rauschmitteln wie Cannabis u.a. während des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
- Konsum oder Handel von Raucherwaren oder Alkohol während des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
- Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt
- Strafbare Handlungen während der Zeit des Aufenthalts im Schulheim Schloss Erlach
Modul 1: Arbeitsagogik
Arbeitsagogische Förderung im Dienstleistungs- und Verwaltungsbereich. Einsätze in folgenden Berufsfeldern sind möglich:
- Landwirtschaft
- Gärtnerei
- Umgebungsgestaltung
- Verpflegung
- Verwaltung
- Hauswirtschaft
- Hauswartung/Technischer Dienst
Im Hinblick auf das Ende der Massnahme:
- Schriftlicher Kurzbericht über Programm, Leistungen und Zielerreichung
- Ausstellung des Testats
- Vorbereitung der Integration in die Stammklasse der Wohnsitzgemeinde (Ausnahme: falls Modul 5 zusätzlich gebucht wird, ist die Systemberatung zuständig.)
Kosten:
CHF 52.00 pro ganzen Betreuungstag:
Von 08:30-12:00 und von 13:30-16:00 Uhr.
CHF 26.00 pro halben Betreuungstag:
Ein halber Betreuungstag dauert je nach Halbtag unterschiedlich lang.
Es wird pauschal mit dem halben Tarif eines Betreuungstages abgerechnet.
Modul 2: Tagesgruppe
- Tagesstruktur in der Tagesgruppe ausserhalb der Arbeits- und Unterrichtszeiten
- Betreuung in den Räumlichkeiten der Tagesgruppe
- Betreuungszeiten und Mahlzeiten sind individuell bestimmbar
Kosten:
CHF 44.00 pro Stunde Betreuung in der Tagesgruppe.
Angebrochene Stunden werden anteilsmässig in Rechnung gestellt.
Es wird auf die volle Viertelstunde aufgerundet.
CHF 9.50 pro Mittagessen.
Modul 3: Berufswahlunterstützung
- Berufswahlunterstützung (BWK im Unterrichtszyklus 3) in einer Oberstufenklasse und in Zusammenarbeit mit den Eltern, der Herkunftsschule und der Berufsberatung. Ein konkreter Auftrag der Eltern (und allenfalls der Stammschule) mit entsprechender Zielformulierung ist zwingend
- Das Angebot findet in einer der Oberstufenklassen im Schulheim Schloss Erlach statt – falls notwendig – mit Unterstützung des arbeitsagogischen Bereichs
- Der Unterricht findet entsprechend aktuellem Stundenplan statt
Kosten:
CHF 17.00 pro Lektion Berufswahlkunde im Klassenverband.
Eine Lektion Unterricht dauert 45 Minuten.
Im Tarif sind die regulären und betreuten Pausenzeiten inbegriffen
Modul 4: Systemberatung
- Systemberatung zur Unterstützung der Eltern
- Beratungsgespräche am Standort des Schulheims Schloss Erlach und/oder zuhause bei den Eltern
- Periodische Workshops-Angebote (Konzept nach Multifamiienarbeit)
Kosten:
CHF 57.00 pro Beratungsstunde.
Kürzere Beratungszeiten werden auf 15 Minuten aufgerundet.
Telefonische Beratungen werden analog abgerechnet.
Spesenabrechnung bei Beratungen am Wohnort:
Arbeitsweg Zeitabgeltung: CHF 28.50 pauschal pro Weg (30 Min.)
Fahrspesen: CHF 0.70 pro km Fahrspesen (kantonaler Tarif)
Modul 5: Reintegrationsunterstützung
Am Ende des Aufenthalts und über den Aufenthalt im Schulheim Schloss Erlach hinaus:
- Vorbereitung der Reintegration in die Stammklasse
- Durchführung, Begleitung und Sicherung der Reintegration in die Stammklasse
- Auswertung und Ergebnissicherung der Reintegration mit Eltern und Stammschule
Kosten:
CHF 57.00 pro Beratungsstunde.
Kürzere Beratungszeiten werden auf 15 Minuten aufgerundet.
Telefonische Beratungen werden analog abgerechnet.
Spesen bei Beratungen am Schulort:
Arbeitsweg Zeitabgeltung: CHF 28.50 pauschal pro Weg (30 Min.)
Fahrspesen: CHF 0.70 pro km Fahrspesen (kantonaler Tarif)
Finanzierung
Vor dem Programmeintritt haben die zuweisenden Stellen/Gemeinden mit dem Schulheim Schoss Erlach die subsidiäre Kostengutsprache schriftlich zu regeln.
Stellt sich heraus, dass die Eltern wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten für das Unterrichtsausschluss-Angebot für ihr Kind selbständig zu bezahlen, so können die Kosten im Einzelfall via zuständigem Sozialdienst dem kantonalen Lastenverteiler zugeführt werden.
Kinder, Jugendliche und ihr soziales Umfeld werden nach Austritt aus der Wohngruppe des Schulheims Schloss Erlach für eine befristete Zeit sozialpädagogisch begleitet und unterstützt. Ziel der ambulanten Nachtreuung ist es, dass die Kinder, Jugendlichen oder junge Erwachsenen in einer stabilen Lebens- und Wohnsituation integriert sind.
Aufnahmebedingungen:
- Die Begleitung erfolgt unmittelbar nach Beendigung eines vorangegangenen stationären Aufenthaltes im Schulheim Schloss Erlach
- Die Obhut haben die Sorgeberechtigten oder eine Pflegefamilie oder es handelt sich um junge Erwachsene (volljährig und mündig)
- Für den Lebensunterhalt (unter anderem: Wohnen, Verpflegung, persönliche Ausgaben) sind die Unterhaltspflichtigen zuständig, beziehungsweise subsidiär die wirtschaftliche Sozialhilfe
- Vorliegen einer gesicherten Rechtsgrundlage: Vertrag und Kostengutsprache des Kantonalen Jugendamtes