Der Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen wird nach dem Prozessmodell der Kooperativen Prozessgestaltung (KPG) geplant und gestaltet. Wesentliche Merkmale sind die konsequente Ausrichtung auf die Kooperation mit Klientinnen und Klienten und eine professionelle, reflexive Grundhaltung (Hochuli Freund/Stotz/Sprenger-Ursprung, in sozialmagazin 9-10.2016). In der Einrichtung wird nach dem Lösungsorientierten Ansatz (LOA) gearbeitet, bei dem das Kind und seine Familie vor allem in ihren Stärken wahrgenommen werden.
Auf Basis KPG und LOA werden mit den Kindern, Jugendlichen und ihrem familiären Umfeld Ziele vereinbart, anhand derer gelernt werden kann, sich sowohl in einem klar definierten pädagogischen Rahmen als auch in der Familie und im öffentlichen Raum zurecht zu finden. Stufe um Stufe soll gelernt werden, aus diesem Übungsfeld herauszutreten, um sich weitgehend sicher und selbständig in der Gesellschaft bewegen zu können.
Dazu stehen drei eigenständige Bereiche zur Verfügung:
- Die sozialpädagogisch geführten Wohn- und Tagesgruppen.
- Die heilpädagogisch orientierte Besondere Volksschule.
- Die arbeitsagogische Förderung im Bereich Dienstleistungen.
Die drei Bereiche werden durch die Einrichtungsleitung, die Systemberatung (psychologische Beratung, Familienberatung) und die Verwaltung in ihrer Arbeit unterstützt.
Für die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen ist die aktive Mitarbeit der Eltern unerlässlich. Während der gesamten Aufenthaltsdauer stehen die beteiligten Mitarbeitenden den Eltern und dem Familiensystem begleitend zur Seite. Wenn Eltern und Mitarbeitende gemeinsame Abmachungen treffen und sich laufend gegenseitig informieren, dann werden die Kinder und Jugendlichen in ihrer Suche nach gangbaren Lösungen gestärkt.
Die Eltern und Familienangehörigen sind die wichtigsten Ansprechpartner. Von ihnen wird ein grosses Engagement erwartet. Dazu gehört die Teilnahme an den regelmässigen Standortgesprächen und Einrichtungsanlässen sowie Besuche auf den Wohn- oder Tagesgruppen und in der Schule. Vor allem aber müssen die Eltern bereit sein, die familiäre Situation zu überdenken und Veränderungen, die eine Rückkehr des Kindes ermöglichen, vorzunehmen. In der Zusammenarbeit mit den Eltern sollen die Familien gestärkt werden. Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit sind gegenseitiger Respekt und Vertrauen.
Der Aufenthalt eines Kindes in der Einrichtung kann nur erfolgreich sein, wenn alle Erwachsenen gemeinsam das Kind oder den oder die Jugendlichen unterstützen.
Die zuständigen Behörden können aktiv mithelfen, dass während des Aufenthalts für das Kind oder Jugendlichen und seine Eltern eine konstruktive Entwicklung in Gang kommt. Die Teilnahme der zuständigen Fachpersonen an den Gesprächen ist unerlässlich und wird organisatorisch vonseiten der Einrichtung ermöglicht.